Psychische Gefährdungsbeurteilung

Ihre Mitarbeiter sind bei der Arbeit psychischen Belastungen ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem auch Zeitmangel oder häufige Störungen. Durch solche Fehlbelastungen können Erkrankungen hervorgerufen werden. Daher gibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch eine Beurteilung der psychischen Belastungen durchführen.

Zur Durchführung nutzen Sie zum Beispiel eine Beurteilungshilfe für psychische Belastungen, um Belastungsschwerpunkte in Ihrem Unternehmen zu erkennen.